Kann ich meine Pensionskasse für den Hauskauf nutzen?

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Kurzantwort: Ja, Sie können Geld aus der Pensionskasse und der Säule 3a für selbstbewohntes Wohneigentum einsetzen. Das hilft bei der Finanzierung – reduziert aber Ihre Altersvorsorge. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie entscheiden.

Sie wollen ein Haus kaufen, aber das Eigenkapital reicht nicht?

Das kennen viele junge Familien in der Ostschweiz. Die Immobilienpreise sind gestiegen. Und 20 Prozent Eigenkapital zusammenzusparen, dauert Jahre. Deshalb denken viele an die Pensionskasse. Grundsätzlich eine gute Idee – aber mit Haken.

In der Schweiz dürfen Sie Vorsorgegelder für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum verwenden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Aber es gibt grosse Unterschiede, je nachdem ob Sie die Pensionskasse oder die Säule 3a nutzen.

Was bringt ein Vorbezug aus der Pensionskasse?

Sie können Geld aus der 2. Säule direkt für den Hauskauf einsetzen. Das nennt sich WEF-Vorbezug. So funktioniert es:

  • Vorbezug: Sie beziehen Kapital aus der Pensionskasse und setzen es als Eigenkapital ein.
  • Verpfändung: Sie verpfänden Ihr PK-Guthaben als Sicherheit für die Bank. Das Geld bleibt in der Kasse.

Der Vorbezug klingt verlockend. Aber Achtung: Ihr Altersguthaben sinkt. Und damit auch Ihre spätere Rente. Ausserdem reduziert sich der Risikoschutz bei Invalidität oder Tod. Im Kanton St. Gallen wird auf den Vorbezug eine Kapitalleistungssteuer fällig.

Nico

Expertentipp von Nico: Prüfen Sie zuerst die Verpfändung statt den Vorbezug. So bleibt Ihr Geld in der Pensionskasse und wächst weiter. Die Bank akzeptiert das oft als Sicherheit, und Sie behalten Ihren vollen Versicherungsschutz.

Lohnt sich die Säule 3a für den Hauskauf?

Auch Guthaben aus der Säule 3a können Sie für Wohneigentum verwenden. Alle fünf Jahre ist ein Bezug möglich. Der grosse Vorteil: Die Einzahlungen haben Sie bereits von den Steuern abgezogen. Beim Bezug fällt nur eine reduzierte Kapitalleistungssteuer an.

Die Kombination sieht so aus:

  1. Sie zahlen jährlich in die Säule 3a ein und sparen Steuern.
  2. Beim Hauskauf beziehen Sie das Guthaben als Eigenkapital.
  3. Die Immobilie bringt zusätzliche Steuerabzüge – Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten, Renovationen.

Was ist besser – Pensionskasse oder Säule 3a?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Es hängt von Ihrer Situation ab. Ein paar Faustregeln:

  • Säule 3a zuerst: Der Bezug hat weniger Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge.
  • Pensionskasse nur, wenn nötig: Und dann eher verpfänden als vorbeziehen.
  • Beides kombinieren: Viele nutzen die Säule 3a plus einen Teil der PK.

Im Kanton St. Gallen liegen die Immobilienpreise tiefer als in Zürich. Ein Einfamilienhaus in Wittenbach oder Gossau kostet deutlich weniger als am Zürichsee. Das macht den Einstieg einfacher – und den Vorbezug kleiner.

Expertentipp von Stefan: Prüfen Sie vor dem Vorbezug, wie sich Ihr Versicherungsschutz verändert. Viele vergessen: Mit weniger PK-Guthaben sinken auch die Leistungen bei Invalidität und Tod. Klären Sie vorher ab, ob eine Zusatzversicherung nötig ist.

Kann ich das Geld zurückzahlen?

Ja. Einen PK-Vorbezug können Sie bis drei Jahre vor dem Pensionsalter zurückzahlen. Das ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert. Die Rückzahlung füllt Ihre Vorsorgelücke wieder auf – und Sie können die Rückzahlung steuerlich geltend machen.

Fazit

Vorsorgegelder für den Hauskauf einzusetzen, ist in der Schweiz möglich und sinnvoll – wenn Sie es richtig machen. Lesen Sie auch unseren Artikel Haus kaufen in der Ostschweiz – worauf es ankommt. Bei Rüttimann Vision analysieren wir Ihre Situation und finden die beste Lösung für Sie und Ihre Familie.

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