Kurzantwort: Im Schweizer Mietrecht haben Mieter starke Rechte. Vermieter müssen Mängel beheben, Nebenkosten transparent abrechnen und Kündigungsfristen einhalten. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde im Kanton St. Gallen kostenlos.
Die Heizung fällt aus, der Vermieter reagiert nicht – kennen Sie das?
Es ist Januar, draussen minus fünf Grad. Ihre Heizung funktioniert nicht. Sie rufen den Vermieter an. Nichts passiert. Was jetzt? Genau solche Situationen erlebt man als Mieter immer wieder. Die gute Nachricht: Das Gesetz ist auf Ihrer Seite.
Das Schweizer Mietrecht ist im Obligationenrecht (OR, Art. 253-274g) geregelt. Es schützt Mieter und Vermieter gleichermassen. Wer die Regeln kennt, spart sich viel Ärger.
Was muss mein Vermieter eigentlich tun?
Ihr Vermieter hat klare Pflichten. Er muss die Wohnung in gutem Zustand halten.
- Mängel beheben – Kaputte Heizung, undichte Fenster, defekte Geräte: Der Vermieter muss innert angemessener Frist reparieren.
- Nebenkosten korrekt abrechnen – Die Abrechnung muss einmal pro Jahr kommen und nachvollziehbar sein.
- Für Ruhe sorgen – Wenn ein anderer Mieter ständig Lärm macht, muss der Vermieter eingreifen.
Welche Rechte habe ich als Mieter?
Sie haben mehr Rechte, als viele denken:
- Mängel melden und Frist setzen – Reagiert der Vermieter nicht, können Sie die Miete bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen.
- Kündigung anfechten – Jede Kündigung kann bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich angefochten werden.
- Mietzins senken lassen – Sinkt der Referenzzinssatz, können Sie eine Mietsenkung verlangen.
Was passiert bei einer Kündigung?
Die Kündigung hat strenge Formvorschriften. Fehlt etwas, ist sie ungültig.
- Amtliches Formular – Die Kündigung muss auf dem offiziellen Formular erfolgen.
- 3 Monate Frist – Bei Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin.
- Familienwohnung – Leben Sie in einer Familienwohnung, müssen beide Partner die Kündigung erhalten.
- Kein Grund nötig – Der Vermieter muss keinen Grund nennen. Aber die Kündigung darf nicht missbräuchlich sein.
Wann darf mein Vermieter fristlos kündigen?
Fristlose Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt:
- Zahlungsverzug – Wenn Sie nach einer Mahnung mit 30-tägiger Nachfrist immer noch nicht zahlen.
- Grobe Verstösse – Bei schwerwiegender Verletzung der Sorgfaltspflicht.
- Konkurs – Wenn keine Sicherheiten geleistet werden.
Was tun bei Streit – Schlichtungsbehörde SG?
Im Kanton St. Gallen gibt es in jedem Bezirk eine Schlichtungsbehörde. Das Verfahren ist kostenlos. Bevor Sie vor Gericht gehen können, müssen Sie diesen Weg nehmen.
Die Schlichtungsbehörde vermittelt zwischen Ihnen und dem Vermieter. In vielen Fällen findet sich eine Lösung, ohne dass es teuer wird.
Was sollte ich als Vermieter beachten?
- Verwenden Sie den aktuellen Mietvertrag des HEV (Hauseigentümerverband).
- Erstellen Sie bei Ein- und Auszug ein Wohnungsprotokoll mit Fotos.
- Reagieren Sie schnell auf Mängelanzeigen. Das verhindert Eskalation.
- Lassen Sie Kündigungen vor dem Versand von einem Fachmann prüfen.

Expertentipp von Jessica: Dokumentieren Sie alles schriftlich. Ob Mängelanzeige, Kündigung oder Nebenkostenfrage – ein kurzer Brief oder eine E-Mail mit Datum schützt Sie im Streitfall.
Fazit
Mietrecht muss nicht kompliziert sein. Wer die Grundregeln kennt, schützt sich vor bösen Überraschungen. Übrigens: Wenn Sie über einen Kauf nachdenken, lesen Sie auch unseren Artikel über Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum. Bei Rüttimann Vision beraten wir Vermieter und Mieter zu allen Fragen rund ums Mietrecht – persönlich und unkompliziert.